Mofa-Ausbildung:
Folgende Voraussetzungen werden für eine Prüfbescheinigung zum Führen eines Mofas benötigt:
- Mindestalter: 15 Jahre
- 6 Doppelstunden theoretischer Unterricht
- 1 Doppelstunde (90 Minuten) praktische Fahrstunde
- Mit einem Passfoto des Bewerbers wird von der Fahrschule eine Ausbildungsbescheinigung erstellt, mit der beim TÜV-Süd nach bestandener Theorieprüfung die Mofa-Prüfbescheinigung ausgehändigt wird.