Klasse A1:
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 KW.
Die Fahrerlaubnisverordnung erlaubt keine Sonderauflagen mehr für die Führerscheinklasse A1. Das bedeutet die Aufhebung des Tempolimits von 80 km/h für 16- bis 17-Jährige.
Theoretische Ausbildung für Klasse A1
| Vorbesitz einer anderen Klasse
ohne / mit |
||
| Grundunterricht | 12 | 6 |
| Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 |
Praktische Ausbildung für Klasse A1
| ohne / mit | ||
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 5 |
| Schulung auf Autobahnen | 4 | 4 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 3 |
Mindestalter:
- 16 Jahre
- Beinhaltet die Klasse AM
