Mofa


mofa

Mofa-Ausbildung:

Folgende Voraussetzungen werden für eine Prüfbescheinigung zum Führen eines Mofas benötigt:

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • 6 Doppelstunden theoretischer Unterricht
  • 1 Doppelstunde (90 Minuten) praktische Fahrstunde
  • Mit einem Passfoto des Bewerbers wird von der Fahrschule eine Ausbildungsbescheinigung erstellt, mit der beim TÜV-Süd nach bestandener Theorieprüfung die Mofa-Prüfbescheinigung ausgehändigt wird.