Klasse B
Kraftfahrzeug mit einer zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt. Das bedeutet, die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges darf maximal 2.750 kg betragen.
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren
- Beinhaltet Klassen: L, AM
Theoretischer Ausbildungsplan
Themen:
Grundwissen
- Persönliche Voraussetzungen / Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Grundregel / Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Straßenverkehrssystem und seine Nutzung/Bahnübergänge
- Vorfahrt
- Verkehrsregelungen
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
- Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtungen
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen/Folgen von Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften
- Lebenslanges Lernen
Spezifischer Unterricht Klasse B
- Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung
- Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen Umweltschonender Umgang mit Kraftfahrzeugen
Theoretische Ausbildung (Mindestumfang)
Vorbesitz einer anderen Klasse
ohne / mit |
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Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |
Praktische Ausbildung (Mindestumfang)
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 |
Schulung auf Autobahnen | 4 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |